Welche Messgeräte müssen geeicht
sein?
Warmwasserzähler und Wärmezähler müssen alle fünf Jahre
und Kaltwasserzähler alle sechs Jahre geeicht werden. Heizkostenverteiler nach
dem Verdunstungsprinzip und elektronische Heizkostenverteiler gehören zu den
"nicht eichpflichtigen Messhilfsverfahren" und unterliegen keiner Eichpflicht.
Für die Einhaltung der Eichpflicht ist der Besitzer der Messgeräte
verantwortlich, also der Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer. Die Jahreszahl
auf der Plombe bzw. Klebemarke zeigt das Jahr der letzten Eichung, bei manchem
Hersteller auch den Ablauf der Eichung. Bei Messgeräten, die nach den
Vorschriften der europäischen Messgeräterichtlinie in Verkehr gebracht werden,
ersetzt ein CE M Zeichen die nationale Eichmarke. Das "M" steht dabei für
Metrologie. Auch für diese Messgeräte gelten ohne Einschränkung die nationalen
Eichgültigkeitsdauern.
Wie kann Warmwasser gemessen
werden?
Ein Warmwasserverbrauch muss nach den Vorgaben der
Heizkostenverordnung gemessen werden. Zulässig und geeignet sind dafür nur
geeichte Warmwasserzähler. Gelegentlich noch vorhandene
Warmwasserkostenverteiler sind ein Messsystem aus den 1970er-Jahren. Bis Ende
des Jahres 2013 läuft die Einsatzfrist von Warmwasserkostenverteilern
aus.
Was sind Wärmezähler?
Wärmezähler
sind Erfassungsgeräte für Wärmeenergie, die den Verbrauch in physikalischen
Einheiten messen. Die Anzeige erfolgt in Kilowattstunden (kWh) bzw.
Megawattstunden (MWh). Wärmezähler gehören zu den eichpflichtigen Messgeräten
und müssen im Abstand von fünf Jahren ausgetauscht bzw. nachgeeicht werden. Zur
Verbrauchsberechnung werden Temperaturfühler im Vor- und Rücklauf des
Heizkreises zusammen mit einem Volumenmessgerät eingesetzt.
Kann man auf Messgeräte verzichten und einzelne
Werte durch Differenzmessungen ermitteln?
Eine Differenzmessung
bei Wasserzählern ist unzulässig. (Amtsgericht Hannover, 23.01.2004, Az. 553 C
17316/02) Auch der BGH hat 2008 bestätigt, dass jede Nutzergruppe über einen
eigenen Wärmezähler verfügen muss. Die Erfassung durch Messgeräte erfolgt mit
Toleranzen innerhalb der technischen Normen. Diese Toleranzen gehen bei
Differenzberechnungen zu Lasten des Bewohners, der die Differenz tragen soll.
Das führt zu Ungerechtigkeiten bei der Verbrauchsabrechnung.
Warum gibt es Messdifferenzen zwischen Haupt- und
Unterzählern?
So erstrebenswert absolute Genauigkeit auch ist,
so wenig ist sie mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand tatsächlich erreichbar.
Vor allem bei Wasser- und Wärmezählern sind Messdifferenzen zwischen dem
Ergebnis eines Hauptzählers und der Summe aller Wohnungszähler nicht
vermeidbar. Weil diese Messdifferenzen aber in allen Wohnungen auftreten, ergibt
sich aufgrund der relativen Kostenverteilung im Ergebnis kein Nachteil für den
Einzelnen. Die Wasserdifferenz kann, sofern sie nicht mehr als 20% beträgt, im
Verhältnis der festgestellten Verbräuche der Wohnung umgelegt werden.
(Landgericht Braunschweig und Amtsgericht Salzgitter, 06.12.1994, Az. 12a C
137/93)
Wie und in welchen Fällen wird ein Verbrauch
geschätzt?
Nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung ist der
Verbrauch zu schätzen, wenn eine Ablesung nicht möglich war oder wenn Messgeräte
defekt waren. Nach zwei vergeblichen Ableseversuchen ist eine Einschätzung des
Verbrauchs zulässig, die entweder nach vergleichbaren Räumen oder dem
prozentualen Vorjahresanteil erfolgt.