Stuttgart, 10. Juli 2013
Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner heutigen 73. Plenarsitzung die Gesetzesänderung der Landesbauordnung beschlossen. Damit gilt ab dem Inkrafttreten des Gesetzes
- Neubauten müssen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein
- bestehende Wohnungen und sog. Sondergebäude müssen bis zum 31.12.2014 mit
Rauchwarnmeldern ausgerüstet werden
- Die Pflicht besteht für Miet- und Eigentumswohnungen, Pflegeheimen,
Krankenhäuser und Beherbergungsbetriebe, z.B. Hotels
- ausgerüstet werden müssen Schlafräume, Gästezimmer, Kinderzimmer sowie
Rettungswege innerhalb der Wohnungen, z.B. Flure
- Zuständig für die Ausstattung ist der Eigentümer