Wie erfolgen Anmeldungen zu
Ablesung?
Anmeldungen zur Ablesung der Messgeräte erfolgen in
der Regel durch Aushang im Objekt und/oder durch Postkartenbenachrichtigungen.
Der Richtwert für den Anmeldezeitraum liegt bei mindestens zehn Tagen vorher.
Der Ableser muss in die Wohnung gelassen werden. (Landgericht Köln 1S
81/88) Bei Funkablesungen entfällt die Terminanmeldung für die
Ablesung.
Muss der Nutzer den Ableser in die Wohnung
lassen?
Der Vermieter ist verpflichtet seinem Mieter eine
Heizkostenabrechnung auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs zu erstellen. Daher
besteht eine Duldungspflicht seitens des Nutzers den Ableser zur Ablesung der
Verbrauchswerte in die Wohnung zu lassen. (Landgericht Köln, 18.04.1985, Az. 1 S
466/84 und Landgericht Köln, 27.10.1988, Az. 1 S 81/88)
Was tun, wenn man zur Ablesung nicht da sein
kann?
Können Wohnungseigentümer oder Mieter an dem für das
Gebäude festgelegten Ablesetag nicht anwesend sein, empfiehlt es sich, einem
Nachbarn, dem Hausmeister oder dem Hausverwalter den Wohnungsschlüssel zu
überlassen. Zusätzliche Anfahrten des Messdienstes verursachen Kosten, die nicht
in den Standardgebühren enthalten sind. Bei Messausstattungen mit Funk ist kein
Betreten der Wohnung erforderlich.
In welcher Reihenfolge werden die Ablesungen
vorgenommen?
Die Ablesung der Messgeräte innerhalb eines
Gebäudes erfolgt bei den meisten Messdienstunternehmen von unten nach oben, auf
den Stockwerken von links nach rechts und innerhalb der Wohnung ebenfalls von
links nach rechts. Das hat seinen guten Grund: In der gleichen Reihenfolge
wurden die Messgeräte auch montiert. Die Reihenfolge der abzulesenden Geräte auf
dem Ableseauftrag ist genau so angeordnet. Der Servicemitarbeiter findet sie
Geräte schnell auf und muss nicht unnötig lange danach suchen.
Wie werden Messgeräte abgelesen?
Bei
Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip wird der Flüssigkeitsspiegel
idealerweise in Augenhöhe abgelesen. Der Einheitenanteil ergibt sich aus dem
Stand der Messflüssigkeit im Vergleich zur vorhandenen Skale. Elektronische
Heizkostenverteiler, Wärme- und Wasserzähler zeigen die Verbrauchswerte meistens
über ein LC-Display (LCD) oder ein Rollenzählwerk an.
Wie kann der Verbrauch kontrolliert werden?
Bei
Ablesungen in der Wohnung ist Wohnungseigentümern und Mietern eine
Kontrollablesung ihrer Messgeräte zu empfehlen, einfach um sicher zu gehen und
spätere Irritationen zu vermeiden. Falschablesungen sind aufgrund verschiedener
Sicherungsmaßnahmen recht unwahrscheinlich. Bei modernen elektronischen
Heizkostenverteilern wird der Verbrauch im Gerät gespeichert und kann innerhalb
von zwölf Monaten weiterhin ausgelesen werden. Bei
Verdunstungsheizkostenverteilern sichern einige Abrechnungsunternehmen zu
Kontrollzwecken die Vorjahresampulle im Gerät.
Was bedeutet Stichtagsablesung?
Bei
elektronischen Messgeräten sorgt die Stichtagsablesung für einen einheitlichen
Ablesezeitpunkt im ganzen Gebäude. Zu einem definierten Datum - beispielsweise
dem 31. Dezember jeden Jahres um 0:00 Uhr - schreiben die Messgeräte den
aktuellen Zählerstand in einen Vorjahresspeicher und beginnen mit einer neuen
Zählung für das nächste Abrechnungsjahr. Damit kann der Verbrauchswert auch noch
Monate später festgestellt und nachkontrolliert werden.
Was ist unter einer Funkablesung zu
verstehen?
Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler können
neben der traditionellen Ablesung durch einen Servicemitarbeiter des
Messdienstes seit den 1990er-Jahren auch per Funk ausgelesen werden, sofern die
Messgeräte mit einer Funkschnittstelle ausgerüstet sind. Bei Funksystemen ist
kein Betreten der Wohnung erforderlich. Die Funkablesung erfolgt entweder mit
mobilen Empfangsgeräten von außerhalb der Wohnung oder mit im Treppenhaus
montierten Funk-Datensammlern. Verdunstungsheizkostenverteiler können nicht per
Funk abgelesen werden.
Können bei Nutzerwechsel auch Selbstablesungen vorgenommen
werden?
Bei einem Wohnungswechsel ist auch eine Selbstablesung
der Heizkostenverteiler und Wasserzähler möglich. Empfehlenswert ist eine
gemeinsame Ablesung durch den Aus- und Einziehenden oder zusammen mit dem
Hausbesitzer oder Verwalter als Zeugen (z.B. bei der Wohnungsabnahme). Das
Ableseergebnis sollte schriftlich festgehalten werden. Jahreshauptablesungen
können aber vor allem bei Verdunstungsheizkostenverteilern wegen des
Ampullenwechsels und dem Plombentausch nur von den Mitarbeitern des Messdienstes
vorgenommen werden.
Bei welchen Geräten ist eine Zwischenablesung bei Nutzerwechsel
zu empfehlen?
Bei Wohnungswechsel sollte eine Zwischenablesung
vorgenommen werden, um den Verbrauch zwischen vorigem und neuem Wohnungsnutzer
aufzuteilen. Elektronische Heizkostenverteiler, Wasserzähler und Wärmezähler
können bei Nutzerwechseln immer abgelesen werden. Bei
Verdunstungsheizkostenverteilern ist wegen der technischen
Besonderheiten dieses Gerätetyps oft von einer Zwischenablesung abzuraten
und stattdessen eine Trennung nach Gradtagszahlen zu empfehlen. Bei
Zwischenablesungen werden die Ampullen von Verdunstungsheizkostenverteilern
nicht gewechselt, sondern nur die Verbrauchseinheiten festgestellt.
Kann man auf Messgeräte verzichten und einzelne Werte
durch Differenzmessungen ermitteln?
Eine Differenzmessung bei
Wasserzählern ist unzulässig. (Amtsgericht Hannover, 23.01.2004, Az. 553 C
17316/02) Auch der BGH hat 2008 bestätigt, dass jede Nutzergruppe über einen
eigenen Wärmezähler verfügen muss. Die Erfassung durch Messgeräte erfolgt mit
Toleranzen innerhalb der technischen Normen. Diese Toleranzen gehen bei
Differenzberechnungen zu Lasten des Bewohners, der die Differenz tragen soll.
Das führt zu Ungerechtigkeiten bei der Verbrauchsabrechnung.
Können die Heizkosten gleich nach der Ablesung genannt
werden?
Bei Heizkostenverteilern ist es technisch bedingt nicht
möglich, schon während der Ablesung zu sagen, welche Heizkosten entstanden sind.
Der Preis einer Verbrauchseinheit ist nicht jedes Jahr gleich, sondern von
Energiepreisen und Witterungsbedingungen abhängig. Zudem kann besonders bei
Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip die Gesamtanzahl der
Verbrauchseinheiten von Jahr zu Jahr schwanken. Erst nach der Auswertung aller
Ableseergebnisse eines Gebäudes steht der Kostenanteiler einer Wohnung fest.
Kann schon bei der Ablesung gesagt werden, welche Kosten zu
bezahlen sind?
Zum Zeitpunkt der Ablesung können bei keinem
Gerätetyp schon Angaben über die Höhe der zu erwartenden Kosten gemacht werden.
Für die Heiz- und Wasserkostenabrechnung sind weitere technische Daten, die zu
verteilenden Energie- und Wasserkosten, sowie die Auswertung der Ablesungen
aller Nutzer notwendig. Ableser können deshalb über die Höhe der Abrechnung
keine Auskunft geben.
Wie und in welchen Fällen wird ein Verbrauch
geschätzt?
Nach den Vorgaben der Heizkostenverordnung ist der
Verbrauch zu schätzen, wenn eine Ablesung nicht möglich war oder wenn Messgeräte
defekt waren. Nach zwei vergeblichen Ableseversuchen ist eine Einschätzung des
Verbrauchs zulässig, die entweder nach vergleichbaren Räumen oder dem
prozentualen Vorjahresanteil erfolgt. Besteht darüber hinaus bei
Verdunstungsheizkostenverteilern keine Möglichkeit, vor Beginn der nächsten
Abrechnungsperiode neue Ampullen einzusetzen, muss auch in der Folgeabrechnung
geschätzt werden.