09/2013
Im Juli 2012 berichteten wir von der Notwendigkeit bis spätesten 31.12.2013 einen Wärmezähler für die Abtrennung der Warmwasser-Bereitungsenergie zu installieren. Dieser Zähler muss ab 31.12.2013 in allen Anlagen installiert sein, die über eine zentrale Warmwasserbereitung verfügen. Der Zähler sollte unbedingt im Jahr 2013 eingebaut werden. So können Sie sicher sein, dass Ihre Liegenschaft pünktlich mit der vorgeschriebenen Technik ausgestattet ist.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Umsetzung dieser Vorgabe. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot zum Um- bzw. Einbau eines solchen Wärmezählers.
09/2013
Am 1. November 2011 ist die novellierte Trinkwasserverordnung
in Kraft getreten. Danach muss die Erstbeprobung bis spätestens
31.12.2013 erfolgt sein.
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07/2013
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 10. Juli 2013 folgende Änderung der Landesbauordnung beschlossen:
§ 15 wird folgender Absatz 7 angefügt:
„Aufenthaltsräume, in
denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, sowie Rettungswege von solchen
Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit sind jeweils mit mindestens einem
Rauchwarnmelder auszustatten. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder
angebracht werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet
wird.
Eigentümerinnen und Eigentümer bereits bestehender Gebäude sind verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Verpflichtung selbst.“